Thu 30 Aug 2007
Reform in der PKV – Der Basistarif
Geschrieben von admin unter Versicherung
Ab dem 01. Juli 2007 gilt in der Privaten Krankenversicherung der so genannte Standardtarif. Am 01. Januar 2009 wird dieser durch den so genannte Basistarif abgelöst. Der Basistarif wird dabei von der Art der Leistungen her mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Von der Privaten Krankenversicherung dürfen im Rahmen des Basistarifs so genannte Risikozuschläge erhoben werden, wobei der Gesamtbeitrag jedoch dabei nicht den durchschnittlichen Höchstbetrag der Gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten darf.
Im Rahmen dieses Basistarifes werden durch die Private Krankenversicherung dann auch – stufenweise – Selbstbehalte angeboten und zwar in Größenordnung von 300 Euro bis 1200 Euro, wobei man sich wenn man einen derartigen Selbstbehalt wählt daran drei Jahre bindet.
Die gesetzlichen Vorgaben für den Basistarif werden durch den PKV-Verband umgesetzt. Diese Umsetzung unterliegt dann der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Fest steht jetzt bereits, dass sich die Prämien in Abhängigkeit vom Geschlecht und Eintrittsalter errechnen werden – und zwar verbandseinheitlich.
In den Genuss des Basistarifs können alle derzeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten freiwilligen Mitglieder kommen und zwar innerhalb von sechs Monaten ab der Einführung des Basistarifs, oder aber mit Beginn ihrer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft, sowie alle Personen, die zurzeit ohne Krankenversicherung sind und zuvor in der PKV versichert waren und alle Personen, die noch nie krankenversichert waren.
eingereicht von: Michaela Schleußner E- Mail: m.schleussner(et)online.de